Öffentliche Berichtserstattung
Jährliche Informationen
Gemäß der Satzung ist der Stiftungsvorstand verpflichtet die Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich über die Arbeit der Stiftung zu informieren.
Wo?
Diese Information erfolgt i.d.R. im Rahmen der jährlich von der Stadt Harburg (Schwaben) durchgeführten Bürgerversammlungen in Ebermergen und Brünsee/Marbach, sowie im Mitteilungsblatt der Stadt Harburg (Schwaben).
Auslage der Jahresrechnung
Zudem liegt die jeweilige Jahresrechnung zur öffentlichen Einsichtnahme für mind. 7 Tage beim Sprecher des Vorstand aus. Der Termin für die Auslage der Jahresrechnung wird in der Bürgerversammlung mitgeteilt.